Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemein
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend gemeinsam Dienstleistungen) – kostenpflichtig oder gratis – welche der ENGADIN St. Moritz Mountain Pool (nachfolgend ESMP genannt) erbringt. Der ESMP umfasst folgende Bergbahnunternehmungen mit deren Hotel- und Gastrobetrieben:
• Skilift Aela Maloja AG
• Corvatsch AG
• Skilift Cristins
• Luftseilbahn Corviglia-Piz Nair AG
• Bergbahnen Engadin St. Moritz AG
• Sessel- und Skilifte Alp Languard AG
• Skiliftgenossenschaft Survih
• Skilift Müsella AG
• Skilifte Zuoz AG
• S-chanf
Zusätzlich können bei Benutzung bestimmter ESMP-Dienstleistungen für diese jeweilige Dienstleistung geltende, besondere Bestimmungen zur Anwendung kommen. Hierauf wird der Kunde gegebenenfalls vor der Nutzung der betreffenden Dienstleistung hingewiesen. Bei Nutzung der Dienstleistungen des ESMP wird die Geltung dieser AGB anerkannt. Eine schriftliche Ausgabe dieser AGB (ausser für Tarif 654, direkter Verkehr) kann an allen Kassen des ESMP bezogen oder unter www.engadin.stmoritz.ch/berge heruntergeladen werden.
1.1 Vertrag
Der Vertrag mit dem ESMP kommt mit der vorbehaltlosen Annahme, d.h. mit dem Kauf einer oder mehrerer gesellschaftseigener Dienstleistungen zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag inklusive der AGB wirksam.
1.2 Ausweispflicht
Der Kunde hat sich auf Verlangen der Bergbahn-Mitarbeiter auszuweisen.
1.3 Altersklassen und Kategorien
Winter/Sommer:
Kleinkinder bis und mit 5 Jahre
Kinder 6. Geburtstag bis und mit 12 Jahre
Jugendliche 13. Geburtstag bis und mit 17 Jahre
Erwachsene ab 18. Geburtstag
Es gibt keine Ermässigungen für Senioren und Studenten
Familien:
Als Familie gilt mindestens ein Elternteil mit mindestens einem im selben Haushalt lebenden Kind/Jugendlichen
Gruppen:
Als Gruppe gilt, wenn gleichzeitig mindestens 15 Fahrkarten (egal, welcher Altersklasse) desselben Geltungsbereiches für die gleiche Dauer und ab demselben Gültigkeitsdatum schriftlich 24 Stunden im Voraus bestellt werden. Die Ausgabe der Fahrkarten erfolgt nur an den/die GruppenleiterIn gegen Vorweisung eines Ausweises, Unterschrift und Adressangabe.
1.4 Leistungen
Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in den bergbahn- und hoteleigenen Tarifprospekten bzw. den elektronischen Medien sowie weiteren schriftlichen Angeboten. Spezialtarife, Sonderwünsche oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.
1.5 Gültigkeit der Fahrkarten und Abonnemente
Die Fahrkarten und Abonnemente sind nur tagsüber und während der publizierten Betriebszeiten sowie auf fahrplanmässigen Abendfahrten der Mouttas Muragl Bahn gültig.
1.6 Abendanlässe ausserhalb der Betriebszeiten
Für Abendveranstaltungen und Anlässe ausserhalb der Betriebszeiten (Snow Night/Glüna Plaina u. weitere) gelten andere Konditionen.
1.7 Transport
Mit dem Verkauf einer Fahrkarte oder eines Abonnements verpflichtet sich der ESMP zur Beförderung des rechtmässigen Fahrkarten- oder Abonnementinhabers gemäss diesen AGB. Inbegriffen ist die Benutzung sämtlicher präparierter und markierter Pisten sowie der Wander- und Schlittelwege.
Sportgeräte, insbesondere Schlitten, Airboards, Skibikes, Mountainbikes und Gleitschirme etc., werden nur dann transportiert, wenn die infrastrukturellen und sicherheitstechnischen Einrichtungen dies zulassen und die Schutzbestimmungen über Wildschutz- und Wildruhezonen nicht verletzt werden. Der Transport von z.T. o.g. Sportgeräten (Mountainbikes & Gleitschirme) ist kostenpflichtig.
2. Tarife, Gültigkeit und Zahlungsbedingungen
2.1 Tarife
Die Tarife für die Fahrkarten und Abonnemente werden in den bergbahneigenen Tarifprospekten (genaue Bezeichnung mit Jahreszahl) und im Internet veröffentlicht. Die Tarife für die Fahrkarten und Abonnemente verstehen sich, wenn bei der Ausschreibung nichts anderes erwähnt ist, pro Person und im Allgemeinen inkl. Mehrwertsteuer. Alle Fahrkarten und Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar. Bei unterschiedlichen Tarifangaben in den einzelnen Prospekten und elektronischen Medien gelten die Bestimmungen im Bergbahn-Tarifprospekt und im Internet auf www.engadin.stmoritz.ch/berge.
Zusätzlich zu den Fahrkarten- und Abonnementpreisen erhebt der ESMP eine Gebühr von CHF 10.00 für die den Fahrkarten- und Abonnementkäufern abgegebenen elektronischen Datenträger namens ENGADINcard. Diese gehen in das Eigentum des Käufers über. Die Datenträger können wiederholt und zum Teil auch in anderen Schneesportgebieten benutzt werden.
2.2. Gültigkeit
Mehrtagesabonnemente sind an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen gültig. Davon ausgenommen sind die Tageswahlabonnemente. Bei den Tageswahlabonnementen müssen die Anzahl der gelösten und wählbaren Tage bis Ende der aktuellen Periode eingelöst werden. Die 5 und 10 Tageswahlabonnemente sind jeweils bis Ende Saison gültig. Mehrfahrtenkarten der Übungslifte sind während einer Saison gültig. Ungebrauchte Tage werden nicht rückvergütet oder auf die nächste Saison übertragen.
2.3 ENGADINcard (Datenträger für Fahrausweise)
Die ENGADINcard ist ein Datenträger, der den berührungslosen Zutritt zu den Anlagen und Pisten ermöglicht.
Die ENGADINcard wird gegen ein Entgelt von CHF 10.-- ausgegeben. Die ENGADINcard wird bei jeder Ausgabestelle gegen ein Entgelt von CHF 10.-- zurückgekauft, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
- Die ENGADINcard ist unbeschädigt.
- Der Karteninhaber gibt die ENGADINcard innert 72 Stunden nach Ablauf der Gültigkeit der gekauften Fahrkarte oder des Abonnements einer Ausgabestelle zurück.
Ist die 72-stündige Rückgabefrist abgelaufen, ist der ESMP nicht mehr verpflichtet, die Karte gegen Entgelt zurückzukaufen.
2.4 Zahlungen
Die Zahlung erfolgt unmittelbar bei Vertragsabschluss. Fahrkarten- oder Abonnementbezüge auf Kredit bzw. auf Rechnung sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Eine Ausnahmeregelung diesbezüglich ist im Voraus zu vereinbaren und nur dann gültig, wenn sie vom ESMP schriftlich bestätigt worden ist. Für andere Dienstleistungen und Produkte verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrages bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum. Der ESMP ist bei geringfügigen Rechnungsbeträgen berechtigt, die Rechnungsstellung zu verschieben. Einwände gegen die Rechnung sind schriftlich und begründet innerhalb von 10 Tagen zu erheben. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 5% zu bezahlen. Bleibt die Zahlung auch nach zweiter Mahnung aus, ist der ESMP berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden ohne weitere Mitteilungen einzustellen. Der ESMP behält sich vor, für Leistungen ganz oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen. Für Anlässe mit einer ausländischen Rechnungsadresse ist eine Kreditkartennummer mit Verfalldatum und der Karteprüfnummer (CVC) als Garantie anzugeben oder 100% Vorauszahlung zu leisten. Dies gilt auch für Anlässe, welche aus dem Ausland gebucht werden. Vorbehalten bleiben anders lautende Vereinbarungen zwischen Kunden und dem ESMP.
2.5 Zahlungsmittel / Allgemeine Vergünstigungen
Die Fahrkarten und Abonnemente werden gegen Bar, Debit- Post- und Kreditkarten verkauft. EURO, USD und £ werden zu dem durch die Unternehmungen publizierten Umrechnungskurs akzeptiert. Das Rückgeld wird in Schweizer Franken ausgegeben. Es bleibt den einzelnen Unternehmen freigestellt, welche weiteren Zahlungsmittel (z.B. REKA Check) sie akzeptieren.
Auf das Gewähren allgemeiner Vergünstigungen für Besitzer spezieller Abonnemente und Ausweise, wie z.B. Halbtax- und Generalabonnemente der SBB besteht kein Anrecht. Es bleibt den einzelnen Unternehmen vorbehalten, gegen das Vorweisen bestimmter Ausweise und Abonnemente Vergünstigungen zu gewähren. Beim Kauf von Skipässen wird grundsätzlich keine Vergünstigung durch das Vorweisen wie z.B. Halbtax- und Generalabonnemente (Tarif 654) der SBB gewährt.
2.6 Stornierungen, Reservationen
Wird ein Anlass seitens des Kunden storniert, fallen nachfolgende Gebühren an:
- bei Stornierung von Anlässen und Reservationen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.-- verrechnet
- bis 4 Wochen vor der Durchführung werden 20% des Betrages in Rechnung gestellt
- bis 2 Wochen vor der Durchführung werden 50% des Betrages in Rechnung gestellt
- erfolgt eine Stornierung weniger als 2 Wochen vor der Durchführung wird der volle Betrag verrechnet
2.7 Preis- und Leistungsabänderungen
Der ESMP behält sich ausdrücklich das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preisangaben im Internet sowie in Prospekten und Preislisten bis zum Vertragsabschluss zu ändern.
2.8 Währungen
Die Preisangaben in den Prospekten erfolgen stets in Schweizer Franken.
3. Fahrkarten und Abonnemente
3.1 Abonnement-Rückvergütungen bei Unfall, Krankheit oder im Todesfall
Tageskarten werden grundsätzlich nicht rückerstattet. Mehrtageskarten ab 2 Tagen sowie Saison- und Jahresabonnemente werden bei Krankheit/Unfall gegen Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses eines Arztes aus der Region anteilsmässig zurückerstattet. Das persönliche Abonnement, welches wegen Unfall oder Krankheit nicht mehr benützt werden kann, muss möglichst umgehend an einer Kasse des ESMP deponiert werden (kann auch durch Drittpersonen erfolgen). Für allfällige Rückerstattungen gilt der Rückgabetag und nicht der Unfalltag, frühestens aber der erste Tag ohne Benutzung des Abonnements. Bei einem Todesfall in der Familie oder direkten Verwandtschaft kann das Abonnement an einer Kasse des ESMP deponiert werden. Nach Einreichung der Todesanzeige bei der¬selben Kasse kann das Abonnement rückerstattet werden. Der Rückerstattungsanspruch für Mehrtageskarten ab 2 Tagen läuft am Ende der aktuellen Saison ab. Nach Ende der aktuellen Saison können keinerlei Rückerstattungen mehr erfolgen. Falls die Mehrtageskarten oder Saison- und Jahresabonnemente nach der Hinterlegung nochmals benutzt werden, entfällt der Anspruch auf Rückerstattung ebenfalls. Für Rückerstattungen ist vom Kunden immer eine Quittung zu unterschreiben.
Fahrkarten, die nicht durch den Kunden verursachte Defekte aufweisen und nicht funktionieren, werden gegen Rückgabe kostenlos ersetzt. Fahrkarten, die durch äussere Einflüsse zerstört worden sind, können gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.-- umgetauscht werden.
3.2 Vergessene und verlorene Fahrkarten
Wer seine Fahrkarte oder sein Abonnement vergisst, kauft bei einer beliebigen Kasse des ESMP eine neue Fahrkarte. Nach Vorweisung und erfolgter Fahrtenkontrolle der vergessenen Fahrkarte wird die zusätzlich gekaufte Fahrkarte an jeder Kasse des ESMP rückvergütet.
Verlorene Fahrkarten werden nicht rückerstattet oder ersetzt. Wer seine Fahrkarte oder sein Abonnement verliert, kauft bei einer beliebigen Kasse des ESMP eine neue Fahrkarte. Falls die verlorene Karte wieder auftaucht, wird nach Vorweisung und erfolgter Fahrtenkontrolle der verlorenen Fahrkarte die zusätzlich gekaufte Fahrkarte an jeder Kasse des ESMP rückvergütet.
Für Inhaber von Abonnementen mit erfasstem Foto erfolgt die Ausstellung der Ersatzkarte und eine allfällige Rückerstattung gegen Vorweisung des Kaufbeleges an jeder Kasse des ESMP nach erfolgter Sperrung der verlorenen Fahrkarte.
Es wird in jedem Fall eine Umtriebsentschädigung von CHF 15.-- zur Bezahlung fällig. Für Rückerstattungen ist vom Kunden immer eine Quittung zu unterschreiben.
3.3 Fahrten ohne gültige Fahrkarte
Die Mitarbeitenden der Unternehmungen sind jederzeit berechtigt, Fahrkartenkontrollen vorzunehmen. Auf entsprechende Aufforderung des Personals hin hat sich der Fahrkarteninhaber mittels gültiger Fahrkarte bzw. Abonnement und gültigem Identitätsausweis oder eines gleichwertigen Ausweises auszuweisen. Jede missbräuchliche Benützung von Fahrkarten, insbesondere auch die Benützung von persönlichen Abonnementen, welche auf andere Personen als den Abonnementträger ausgestellt wurden oder die Benützung von manipulierten Fahrkarten, hat den sofortigen Entzug der Fahrkarte inklusive Datenträger ohne Entschädigung zur Folge und gilt als Fahrt ohne gültige Fahrkarte. Die Inanspruchnahme von Leistungen der Bergbahnen (z.B. Anlagen, Pisten) ohne gültige Fahrkarte wird verzeigt.
Wer Leistungen der Bergbahnen ohne gültige Fahrkarte in Anspruch nimmt, hat einen Zuschlag von CHF 150.-- als Umtriebsentschädigung auf den Fahrpreis (z.B. Tageskarte) sofort zu bezahlen. Wird der Fahrpreis und die Umtriebsentschädigung nicht umgehend beglichen, werden zu¬sätzlich CHF 50.-- als Administrationsentschädigung fällig. Im Wiederholungsfall wird die Fahrkarte eingezogen, die Daten werden gelöscht und der ESMP behält sich das Recht vor, Strafanzeige zu erstatten.
In den Schneesportgebieten werden regelmässig Kontrollen durchgeführt. Dem Kontrollpersonal ist auf Verlangen jederzeit der Fahrkarte bzw. das Abonnement und ein gültiger Personalausweis mit Foto vorzuweisen.
3.4 Fehlverhalten Fahrkarteninhaber
Verstösst der Fahrkartenhalter gegen die vorliegenden Bestimmungen, missachtet er Anordnungen des Personals, Sperrungen von Skiabfahrten (wegen Lawinengengefahr und sonstigen Sicherheitsgründen) oder Wanderwegen, Vorschriften betreffend Wald- und Wildschutzzonen sowie FIS-Regeln oder verhält er sich rücksichtslos, kann der ESMP ihn von der Benutzung der Bahnanlagen und Skipisten ausschliessen und die Fahrkarte – vorbehältlich einer abweichenden Regelung in diesen AGB – entschädigungslos entziehen und den Transport verweigern. Eine Strafanzeige bleibt vorbehalten.
Wer infolge Trunkenheit oder Drogenmissbrauchs die Sicherheit und Ordnung im Skigebiet gefährdet, kann von der Benutzung der Bahnanlagen und Skipisten vorübergehend oder für immer ausgeschlossen werden. Für die Rückerstattung der Fahrkarte gilt Ziff. 3.1 sinngemäss.
3.5 Sorgfaltspflicht des Karteninhabers
Der Eigentümer der Fahrkarte ist verpflichtet, diese sicher aufzubewahren und eine missbräuchliche Verwendung zu verhindern. Wird die Fahrkarte unrechtmässig verwendet, so kann das Unternehmen diese einziehen und entschädigungslos entwerten. Die strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten.
3.6 Beschädigungen
Personen, die Anlagen, Fahrbetriebsmittel oder sonstige Einrichtungen der Bergbahnen be¬schädigen oder verunreinigen, haben die Instandsetzungs- bzw. Reinigungskosten zu zah¬len. Eine vorsätzliche Beschädigung wird überdies zur Anzeige gebracht.
4. Mietgegenstände
Die Miete von Sport- und anderen Gerätschaften wird mittels individualisierten Mietverträgen und den darin enthaltenen Bestimmungen geregelt. Die AGB sind dabei immer integrierender Bestandteil solcher mit dem ESMP abgeschlossenen Mietverträge. Zurzeit bietet der ESMP die Vermietung von diversen Sportgeräten sowie Deponierungsinfrastruktur an.
5. Kundenanlässe
Der ESMP bietet tagsüber und abends auch Gruppen- resp. Kundenanlässe an. Als Grundlage der Rechtsbeziehung dient die Reservations-/Auftragsbestätigung. Reservationen werden schriftlich bestätigt. Ohne Gegenbericht des Kunden innerhalb der auf der Offerte vereinbarten Zeitspanne ist die Offerte hinfällig.
Bis spätestens 72 Stunden vor der Veranstaltung ist die Personenanzahl definitiv zu bestätigen. Weicht die Personenanzahl nach unten ab, werden alle angemeldeten Personen verrechnet, weicht die effektive Personenzahl nach oben ab, so wird die definitive Anzahl Personen verrechnet. Bei einer Mehranzahl von über 10% der angemeldeten Personen sind Warenmenge und Zeitablauf nicht mehr gewährleistet.
Sämtliche Speisen und Getränke werden vom ESMP bezogen und abgegeben. Es ist nicht möglich, in den Räumlichkeiten (indoor und outdoor) des ESMP mitgebrachte Waren oder solche anderer Anbieter auszugeben.
Hat der ESMP begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Unternehmens gefährdet, ist sie berechtigt, die Reservationsvereinbarungen jederzeit entschädigungslos aufzulösen.
Sollte ein Kundenanlass aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Sturm, Lawinengefahr) nicht durchgeführt werden können, ist das entsprechende Mitgliedunternehmen des ESMP um eine Alternative bemüht.
Bei Stornierungen gelten die Angaben gemäss Art. 2.5.
6. Störungen in der Leistungserbringung
Kann der ESMP seinen Pflichten aus dem Transportvertrag in Folge von Umständen, die er nicht abzuwenden vermag, nicht oder vorübergehend nicht erbringen, entstehen dem Käufer einer Fahrkarte daraus keinerlei Ansprüche gegenüber dem ESMP. Das gilt insbesondere
- Betriebseinstellungen und Pistensperrungen infolge Zufalls und höherer Gewalt wie Wind- und
Wettereinflüsse, Lawinengefahr, Streiks oder behördlicher Anordnungen
- Überlastung der Transportanlagen
- Betriebsstörungen, z.B. Infolge von technischen Defekten oder Stromunterbrüchen.
7. Unfall im Schneesportgebiet
Erleidet ein Fahrkartenbesitzer einen Unfall bei der Benutzung der Bahnanlagen oder im Skigebiet des ESMP, kann er den Rettungsdienst des ESMP in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes des ESMP ist gemäss separaten Tarifen kostenpflichtig. Krankenwagen-Transporte sowie andere Kosten Dritter (z.B. Rega) sind direkt durch den Kunden zu vergüten. Es ist Sache des Kunden, allfällige Rückerstattungsansprüche gegenüber seiner Versicherung geltend zu machen.
8. Beanstandungen, Haftung
Allfällige Beanstandungen der Fahrkartenbesitzer, welche die Leistungserbringung durch den ESMP betreffen, sind unverzüglich an den ESMP bzw. an das Personal zu richten. Unterbleibt eine sofortige Meldung, gehen dem Fahrkartenbesitzer allfällige Ansprüche gegenüber dem ESMP verloren.
Der ESMP haftet für Personen- und Sachschäden, welche durch sie bzw. ihr Personal verursacht werden, nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Subsidiär gelten die einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Eine Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt.
Eine Haftung des ESMP für Sach- und Personenschäden ist namentlich ausgeschlossen bei Unfällen infolge
- Nichtbeachtens von Hinweisen, d.h. Missachten von Markierungen und Hinweistafeln, Verlassen der
gesicherten und kontrollierten Pisten - Missachtens von Weisungen und Warnungen des Personals oder des Pisten- und
Rettungsdienstes - Missachtung der Warnungen vor Lawinengefahren
- fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens auf Anlagen und Skipisten
- Ausübung von Risikosportarten wie Freeriding, Downhill-Biking, Gleitschirmfliegen etc.
- Ausübung des Mountainbike-Sports auf allen Wander- und Bikewegen sowie Fahrwege und Strassen
- ungenügender Pistenpräparierung
Im Übrigen stützt sich die Haftung des ESMP im Wesentlichen auf die Richtlinien der Verkehrssicherungspflicht für Schneesportabfahrten. Es besteht keine Haftung für Unfälle ausserhalb der gesicherten und markierten Skipisten. Sodann ist jede Haftung für Unfälle auf Wander- und Schlittelwegen ausgeschlossen.
Für Personen- oder Sachschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet der ESMP im Rahmen dieser AGB sowie der massgebenden nationalen Gesetze.
Jede Haftung für Diebstähle im Skigebiet oder Sachbeschädigungen durch Dritte ist ausgeschlossen.
9. Versicherung
Der ESMP empfiehlt, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Annullierungskostenversicherung, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung, Extra-Rückreisekosten-Versicherung usw.
10. Kundendaten
Einzelne Unternehmungen des ESMP überwachen mit Videoüberwachungsanlagen die Tal- und Bergstationen ihrer Transportanlagen. Der ESMP verpflichtet sich, die jeweils anwendbare Datenschutzgesetzgebung bei der Handhabung und Bearbeitung sämtlicher Kundendaten sowie der Kunden-Nutzungsdaten zu beachten. Kundendaten werden lediglich zur Aufrechterhaltung und Verbesserung von Kundenbeziehungen, Qualitäts- und Dienstleistungsmassstäben, zur Maximierung der Betriebssicherheit oder im Interesse von Verkaufsförderung, Produktdesign, Verbrechensverhütung, wirtschaftlichen Eckdaten und Statistiken sowie der Rechnungsstellung verwendet.
Der Kunde anerkennt hiermit und stimmt zu, dass der ESMP in Fällen der gemeinsamen Bereitstellung von Leistungen in Zusammenarbeit mit Dritten berechtigt ist, den betreffenden Dritten in dem Umfang Kundendaten zugänglich zu machen, als dies im Interesse der Erbringung der Leistungen erforderlich ist.
Im Übrigen ist die Weitergabe von Kundendaten an Dritte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden gestattet. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der ESMP gesetzlich verpflichtet ist, Personendaten an Dritte weiter zu geben.
11. Weitere Bestimmungen
Soweit diese AGB’s nichts Gegenteiliges enthalten, gelten sinngemäss die Bestimmungen der folgenden Vorschriften:
• Transportkonzession der einzelnen Beförderungsanlage
• Bundesgesetz über den Transport im öffentlichen Verkehr
• Verordnung über den Transport im öffentlichen Verkehr
• FIS-Regeln
• Schweizerisches Obligationenrecht
• SKUS Richtlinien
12. Schlussbestimmungen
Mitteilungen per e-Mail gelten als schriftlich erfolgt.
Auf diesen Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist St. Moritz.
St. Moritz, Sept. 2011



